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   ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16   

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ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,43310)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 30.11.2016 - 3 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,43310)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 30. November 2016 - 3 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,43310)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16
    Wird zur Vorbereitung einer Unternehmensverschmelzung der bisherige Betrieb zerschlagen und gehen insoweit auch keine Betriebsteile auf das verschmolzene Unternehmen über, liegt kein Betriebsübergang i. S. von § 613 a BGB oder die Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebes mit dem Betrieb des verschmolzenen Unternehmens vor (vgl. zur Unternehmensspaltung auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2016 - 5 Sa 414/15).

    Dem Inhaber eines Betriebs bleibt es unbenommen, die bisherige arbeitsorganisatorische Einheit (Betrieb) in ihren Strukturen völlig zu zerschlagen und darauf zwei neue, getrennt geführte Betriebe zu bilden, auf die wegen der völligen Zerstörung der betrieblichen Strukturen auch keine Betriebsteile übergingen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2016 - 5 Sa 414/15 - m. w. N.).

    Der Vorrang des § 613 a BGB i. V. mit dem Umwandlungsgesetz gilt nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme auch tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2016 - 5 Sa 414/15 -).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2016 - 5 Sa 414/15 - m. w. N.).

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers wahrt oder nicht; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten werden und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2016 - 5 Sa 414/15 -).

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16
    Mit Urteil vom 26.02.2015 stellte das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 955/13 - die Unwirksamkeit dieser ersten Kündigung fest wegen nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG).
  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 371/14

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16
    Neben dem Kläger war noch ein weiterer Mitarbeiter, Herr Dr. T., mit seiner Kündigungsschutzklage beim Bundesarbeitsgericht (- 2 AZR 371/14 -) erfolgreich.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 30.11.2016 - 3 Ca 995/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen 30.11.2016, Az.: 3 Ca 995/16, wird abgeändert.

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